Geschäftsbedingungen
Was gilt, wenn Ihr Fahrzeug bei uns steht: Kostenvoranschlag, Termine, Abnahme, Gewährleistung. In verständlichen Sätzen – nicht im Kleingedruckten.
Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen Autokunst – Inh. Ahmet Akyüz, Beihingerstr. 4, 74321 Bietigheim-Bissingen (nachfolgend „wir“) und unseren Kundinnen und Kunden über Instandsetzungs-, Karosserie-, Lackier- und Aufbereitungsarbeiten an Kraftfahrzeugen sowie über die damit verbundenen Nebenleistungen.
Abweichende Bedingungen der Kundin oder des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt.
Verbraucher ist, wer den Auftrag zu Zwecken erteilt, die überwiegend weder der gewerblichen noch der selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). An mehreren Stellen dieser Bedingungen gelten für Verbraucher günstigere Regeln; diese sind jeweils benannt.
Anfrage, Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Einladung, uns anzufragen.
Online-Terminbuchung und Schadensmeldung: Wenn Sie über diese Website einen Termin buchen oder einen Schaden melden, geben Sie damit eine Anfrage ab – noch keinen Auftrag. Sie erhalten zunächst eine automatische Eingangsbestätigung. Ein Termin gilt erst dann als vereinbart, wenn wir ihn ausdrücklich bestätigen. Bis dahin kann es sein, dass wir Ihnen einen anderen Termin vorschlagen.
Der Reparaturvertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag annehmen – in der Regel bei der Fahrzeugannahme durch einen schriftlichen oder elektronisch erfassten Auftrag. Der Umfang der Arbeiten ergibt sich aus diesem Auftrag.
Kostenvoranschlag und Preise
Auf Wunsch erstellen wir vor Beginn der Arbeiten einen Kostenvoranschlag. Ein Kostenvoranschlag ist eine fachmännische Schätzung, keine Festpreiszusage.
Wenn es teurer wird: Stellt sich während der Arbeiten heraus, dass die veranschlagten Kosten wesentlich überschritten werden, teilen wir Ihnen das unverzüglich mit und holen Ihre Zustimmung ein, bevor wir weiterarbeiten (§ 650 Abs. 2 BGB). Als wesentlich gilt eine Überschreitung von mehr als 15 Prozent. Ohne Ihre Zustimmung führen wir die Mehrarbeiten nicht aus.
Verdeckte Schäden zeigen sich bei Unfallfahrzeugen oft erst nach der Demontage. Auch hier gilt: Wir melden uns, bevor wir weitermachen.
Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Wird der Kostenvoranschlag zur Grundlage eines Auftrags, berechnen wir ihn nicht gesondert. Führen wir den Auftrag nicht aus, können wir den Aufwand für die Erstellung berechnen – aber nur, wenn wir das vorher ausdrücklich vereinbart haben.
Termine, Fristen und Stornierung
Angegebene Fertigstellungstermine sind verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich als verbindlich bestätigen. Andernfalls sind es voraussichtliche Termine, die wir nach bestem Wissen nennen.
Wenn wir uns verspäten: Verzögert sich die Fertigstellung aus Gründen, die wir zu vertreten haben, können Sie uns eine angemessene Nachfrist setzen. Verstreicht auch diese, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Verzögerungen durch Umstände, die wir nicht zu vertreten haben – etwa Lieferausfälle bei Ersatzteilen oder höhere Gewalt – verlängern die Frist um die Dauer der Störung.
Termin absagen: Einen über diese Website gebuchten Termin können Sie bis zu der in Ihrer Bestätigungsmail genannten Frist selbst stornieren – der Link dazu steht in jeder Bestätigung. Danach genügt ein Anruf. Für abgesagte Termine berechnen wir nichts.
Können Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen, geben Sie uns bitte rechtzeitig Bescheid. Wiederholt nicht wahrgenommene Termine ohne Absage können wir Ihnen mit dem nachweislich entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
Ausführung, Ersatzteile und Probefahrten
Wir führen die Arbeiten fachgerecht nach dem Stand der Technik und den Vorgaben der Fahrzeughersteller aus.
Ersatzteile: Soweit nichts anderes vereinbart ist, verwenden wir Originalteile oder Teile gleichwertiger Qualität. Auf Ihren ausdrücklichen Wunsch verbauen wir auch gebrauchte oder von Ihnen beigestellte Teile – für deren Beschaffenheit können wir dann allerdings keine Gewähr übernehmen.
Ausgetauschte Teile geben wir Ihnen auf Wunsch mit; verlangen Sie das nicht bis zur Abholung, entsorgen wir sie ordnungsgemäß.
Probefahrten im ortsüblichen Umfang sind zur Prüfung der Arbeiten Teil des Auftrags und bedürfen keiner gesonderten Zustimmung.
Ihr Fahrzeug in unserer Obhut: Bitte entnehmen Sie vor der Übergabe alle Wertgegenstände. Für Gegenstände, die im Fahrzeug verbleiben und nicht zum Auftrag gehören, haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Fertigstellung, Abnahme und Abholung
Wir teilen Ihnen mit, sobald das Fahrzeug fertig ist. Mit der Abholung nehmen Sie unsere Leistung ab. Bitte prüfen Sie die Arbeiten bei der Übergabe.
Standgeld: Holen Sie das Fahrzeug nicht innerhalb von zehn Tagen nach der Fertigstellungsmitteilung ab, können wir für die weitere Standzeit ein ortsübliches Entgelt verlangen. Wir weisen Sie in der Mitteilung darauf hin.
Werkunternehmerpfandrecht: Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein gesetzliches Pfandrecht an dem in unsere Obhut gelangten Fahrzeug zu (§ 647 BGB). Wir machen davon nur Gebrauch, wenn eine fällige Rechnung trotz Mahnung offen bleibt.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind mit der Abnahme fällig und ohne Abzug zahlbar – in bar, per EC-/Kreditkarte oder per Überweisung nach Vereinbarung.
Vorschuss: Bei umfangreichen Aufträgen können wir eine angemessene Anzahlung verlangen, insbesondere für teure Ersatzteile, die eigens beschafft werden.
Versicherungsschäden: Rechnen wir direkt mit Ihrer Versicherung ab, bleiben Sie uns gegenüber Auftraggeber und Schuldner. Zahlt die Versicherung nicht oder nur teilweise – etwa wegen einer Selbstbeteiligung, einer Quotelung oder einer Kürzung – tragen Sie den verbleibenden Betrag.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Ihnen nur zu, soweit Ihre Gegenforderung auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Gewährleistung
Für unsere Arbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche zwei Jahre ab Abnahme. Sie bleibt unberührt; keine Regelung in diesen Bedingungen verkürzt sie.
Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Wenn etwas nicht stimmt: Zeigen Sie uns den Mangel an und geben Sie uns Gelegenheit zur Nacherfüllung. Wir bessern nach oder stellen die Sache neu her. Erst wenn das zweimal fehlschlägt oder wir die Nacherfüllung verweigern, können Sie mindern oder – bei einem nicht unerheblichen Mangel – zurücktreten.
Keine Gewährleistung übernehmen wir für Mängel, die auf normalem Verschleiß, unsachgemäßer Behandlung nach der Übergabe, Eingriffen Dritter oder auf von Ihnen beigestellten Teilen beruhen.
Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haften wir unbeschränkt, ebenso bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
Widerrufsrecht bei Fernabsatz
Schließen wir einen Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel – also ohne dass wir uns persönlich gegenüberstehen, etwa vollständig per Telefon, E-Mail oder über diese Website –, steht Ihnen als Verbraucher ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.
Um es auszuüben, teilen Sie uns Ihren Entschluss in einer eindeutigen Erklärung mit – per Post an Autokunst – Inh. Ahmet Akyüz, Beihingerstr. 4, 74321 Bietigheim-Bissingen, telefonisch unter +49 7142 773316 oder per E-Mail an info@autokunst.com. Die rechtzeitige Absendung genügt.
Wichtig: Sollen wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit den Arbeiten beginnen, brauchen wir dafür Ihre ausdrückliche Aufforderung. Widerrufen Sie danach, schulden Sie uns Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen. Ist die Leistung bei Ihrer Aufforderung vollständig erbracht worden, erlischt das Widerrufsrecht (§ 356 Abs. 4 BGB).
Kein Widerrufsrecht besteht, wenn Sie das Fahrzeug bei uns in der Werkstatt übergeben und den Auftrag dort erteilen – das ist kein Fernabsatzgeschäft.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz nicht entzogen wird, den zwingende Vorschriften des Staates gewähren, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Ist die Kundin oder der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam. Zur Verbraucherstreitbeilegung siehe unser Impressum.
Stand: 11. Juli 2026